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Sehr geehrte Kunden,
das Abschiessen von pyrotechnicher Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht inder Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.
Weiterhien ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffen von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbreit transportiert wird.
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