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Sie dürfen an Silvester wieder Schiessen

Sehr geehrte Kunden,

das Abschiessen von pyrotechnicher Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten
Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des
Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den
Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht inder Nähe
von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

Weiterhien ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffen von Ort zu Ort erlaubnisfrei,
also ohne Kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbreit
transportiert wird.